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   OVG Niedersachsen, 01.09.2003 - 12 LA 686/02   

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OVG Niedersachsen, 01.09.2003 - 12 LA 686/02 (https://dejure.org/2003,25699)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.09.2003 - 12 LA 686/02 (https://dejure.org/2003,25699)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. September 2003 - 12 LA 686/02 (https://dejure.org/2003,25699)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erledigung der Aussetzung einer luftverkehrsrechtlichen Betriebsgenehmigung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 20 Abs 3 LuftVG; § 20 Abs 4 LuftVG; Art 5 EWGV 2407/92; § 161 Abs 2 VwGO; § 173 VwGO; § 296 Abs 3 ZPO
    Aussetzung; Aussetzung der Betriebsgenehmigung; Betriebsgenehmigung; Bilanz; einseitige Erledigungserklärung; Erledigung; Erledigung der Hauptsache; finanzielle Leistungsfähigkeit; Luftverkehr; Nettokapital

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.04.1989 - 9 C 61.88

    nachträglich anerkannter Asylbewerber - § 92 VwGO, bei einseitiger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2003 - 12 LA 686/02
    Der Sache nach hat die Klägerin durch ihre einseitige Erledigungserklärung von ihrem bisherigen Klagebegehren in Gestalt der Anfechtung der Aussetzungsverfügung des Bundesamtes und von ihrem Berufungszulassungsantrag Abstand genommen und begehrt statt dessen die prozessuale Feststellung, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat, weil sie die Grundlage ihres Begehrens nachträglich entfallen sieht (vgl. zu der einseitigen Erledigungserklärung allgemein: BVerwG, Urt.v.24.7.1980 - BVerwG 3 C 120.79 -,BVerwGE 60, 328, 330; Urt.v. 25.4.1989 - 9 C 61/88 -, BVerwGE 82, 41, 42 ff; Urt.v. 22.1.1993 - 8 C 40/92 -, NVwZ 1993, 979 f; Kopp/ Schenke, VwGO, 13., Aufl. 2003, § 161, Rn. 20).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 40.91

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen - Vorliegen einer selbstständigen,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2003 - 12 LA 686/02
    Der Sache nach hat die Klägerin durch ihre einseitige Erledigungserklärung von ihrem bisherigen Klagebegehren in Gestalt der Anfechtung der Aussetzungsverfügung des Bundesamtes und von ihrem Berufungszulassungsantrag Abstand genommen und begehrt statt dessen die prozessuale Feststellung, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat, weil sie die Grundlage ihres Begehrens nachträglich entfallen sieht (vgl. zu der einseitigen Erledigungserklärung allgemein: BVerwG, Urt.v.24.7.1980 - BVerwG 3 C 120.79 -,BVerwGE 60, 328, 330; Urt.v. 25.4.1989 - 9 C 61/88 -, BVerwGE 82, 41, 42 ff; Urt.v. 22.1.1993 - 8 C 40/92 -, NVwZ 1993, 979 f; Kopp/ Schenke, VwGO, 13., Aufl. 2003, § 161, Rn. 20).
  • BVerwG, 29.11.1979 - 3 C 103.79
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2003 - 12 LA 686/02
    Daraus folgt, dass die durch das Bundesamt erlassene Aussetzungsverfügung gegenstandslos geworden ist und damit ihre Erledigung gefunden hat, nachdem die Klägerin alle diejenigen Unterlagen beigebracht hat, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens über diese Verfügung von ihr gefordert worden waren (zur Erledigung bei einer derartigen Erfüllung eines Ge- bzw. Verbotes: BVerwG, Urt.v. 29.11.1979 - BVerwG 3 C 103.79 -, BVerwGE 59, 148, 152; Sachs, in: Stelkens/ Bonk/ Sachs, VwVfG, 6. Aufl. 2001, § 43, Rn. 201).
  • BVerwG, 14.01.1965 - I C 68.61

    Kostenverteilung bei einseitiger Erledigungserklärung - Streitigkeit über die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2003 - 12 LA 686/02
    Vor diesem Hintergrund ist ein billigenswertes Interesse des Bundesamtes analog § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO an einer Sachentscheidung über die Begründetheit des ursprünglichen, nunmehr erledigten Klageantrages bzw. an einer Ablehnung des Antrages auf Zulassung der Berufung gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil (vgl. dazu allgemein: BVerwG, Urt. v. 14.1.1965 - BVerwG I C 68.61 -, BVerwGE 20, 146, 154 f; Kopp/Schenke, a.a.O., § 161 Rn. 23 ff.).
  • BVerwG, 28.08.1985 - 8 B 128.84

    Erledigung der Hauptsache - Hauptverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2003 - 12 LA 686/02
    Die entsprechende Feststellung hat der Senat uneingeschränkt zu treffen, denn die Erledigung des Hauptverfahrens hat zugleich die Erledigung des Zulassungsantragsverfahrens zur Folge, weil ein Rechtsschutzinteresse für dessen Fortführung fehlt (so für die Konstellation des Verfahrens über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: BVerwG, Beschl. v. 28.8.1985 - BVerwG 8 B 128.84 -, BVerwGE 72, 93 f.; Beschl. v. 17.12.1993 - 3 B 134/92 -, NVwZ-RR 1994, 547 f, unter Aufgabe der früheren mit Beschl. v. 18.9.1969 - VIII B 200.67 -, BVerwGE 34, 40 ff. vertretenen abweichenden Ansicht; vgl. weiterhin: Clausing, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Loseblattsammlung, Stand: Januar 2003, § 161, Rn. 35); das klagabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts ist gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 269 Abs. 3 S. 1 ZPO analog für unwirksam zu erklären.
  • BVerwG, 17.12.1993 - 3 B 134.92

    Gerichtliche Feststellung der Erledigung der Hauptsache bei Aufhebung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2003 - 12 LA 686/02
    Die entsprechende Feststellung hat der Senat uneingeschränkt zu treffen, denn die Erledigung des Hauptverfahrens hat zugleich die Erledigung des Zulassungsantragsverfahrens zur Folge, weil ein Rechtsschutzinteresse für dessen Fortführung fehlt (so für die Konstellation des Verfahrens über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: BVerwG, Beschl. v. 28.8.1985 - BVerwG 8 B 128.84 -, BVerwGE 72, 93 f.; Beschl. v. 17.12.1993 - 3 B 134/92 -, NVwZ-RR 1994, 547 f, unter Aufgabe der früheren mit Beschl. v. 18.9.1969 - VIII B 200.67 -, BVerwGE 34, 40 ff. vertretenen abweichenden Ansicht; vgl. weiterhin: Clausing, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Loseblattsammlung, Stand: Januar 2003, § 161, Rn. 35); das klagabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts ist gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 269 Abs. 3 S. 1 ZPO analog für unwirksam zu erklären.
  • BVerwG, 24.07.1980 - 3 C 120.79

    Umfang der Umsatzsteuerbefreiung bei bestimmten Lieferungen von Milcherzeugnissen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2003 - 12 LA 686/02
    Der Sache nach hat die Klägerin durch ihre einseitige Erledigungserklärung von ihrem bisherigen Klagebegehren in Gestalt der Anfechtung der Aussetzungsverfügung des Bundesamtes und von ihrem Berufungszulassungsantrag Abstand genommen und begehrt statt dessen die prozessuale Feststellung, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat, weil sie die Grundlage ihres Begehrens nachträglich entfallen sieht (vgl. zu der einseitigen Erledigungserklärung allgemein: BVerwG, Urt.v.24.7.1980 - BVerwG 3 C 120.79 -,BVerwGE 60, 328, 330; Urt.v. 25.4.1989 - 9 C 61/88 -, BVerwGE 82, 41, 42 ff; Urt.v. 22.1.1993 - 8 C 40/92 -, NVwZ 1993, 979 f; Kopp/ Schenke, VwGO, 13., Aufl. 2003, § 161, Rn. 20).
  • BVerwG, 18.09.1969 - VIII B 200.67
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2003 - 12 LA 686/02
    Die entsprechende Feststellung hat der Senat uneingeschränkt zu treffen, denn die Erledigung des Hauptverfahrens hat zugleich die Erledigung des Zulassungsantragsverfahrens zur Folge, weil ein Rechtsschutzinteresse für dessen Fortführung fehlt (so für die Konstellation des Verfahrens über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: BVerwG, Beschl. v. 28.8.1985 - BVerwG 8 B 128.84 -, BVerwGE 72, 93 f.; Beschl. v. 17.12.1993 - 3 B 134/92 -, NVwZ-RR 1994, 547 f, unter Aufgabe der früheren mit Beschl. v. 18.9.1969 - VIII B 200.67 -, BVerwGE 34, 40 ff. vertretenen abweichenden Ansicht; vgl. weiterhin: Clausing, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Loseblattsammlung, Stand: Januar 2003, § 161, Rn. 35); das klagabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts ist gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 269 Abs. 3 S. 1 ZPO analog für unwirksam zu erklären.
  • OVG Niedersachsen, 03.11.2017 - 12 ME 183/17

    Abgabe einer einseitigen Erledigungserklärung durch den Rechtsmittelführer nach

    Gleichwohl kann sich aber durch eine - wie hier - letztlich materiell-rechtlich motivierte einseitige Erklärung der Erledigung der Hauptsache nur der Streit um die Begründetheit eines Rechtsmittels in einen Streit um die Erledigung der Hauptsache umwandeln (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.1993 - BVerwG 3 B 134.92 -, Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 103, hier zitiert nach juris, Rn. 1; Nds. OVG, Beschl. v. 1.9.2003 - 12 LA 686/02 -, juris, Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2022 - 7 LB 83/20

    Betriebsgenehmigung; Erlöschen; Fluglinienverkehr; öffentliche Interessen;

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung wäre in einem Anfechtungsstreit der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, hier also des Widerspruchsbescheides (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 01.09.2003 - 12 LA 686/2002 -, juris, und Beschluss vom 01.08.2007 - 12 ME 402/06 -, juris).
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